Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus bis zu 8 Mitgliedern; dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassenwart und bis zu 5 Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.