Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter des Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.