Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter, dem 2. Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Pressesprecher und dem Sekretär. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein 1. Stellvertreter, gemeinsam vertreten.