Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei dieser Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass für den Abschluss von Grundstücksgeschäften und Kreditaufnahmen die Zustimmung der Mitgliederversammlung und für Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert von mehr als 1.000,00 EUR ein Beschluss des erweiterten Vorstandes erforderlich ist.