Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Mitglied für Organisation. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Rechtsgeschäfte bei planbaren Investitionen ab einem Wert von 5.000 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung; ausgenommen davon sind notwendige Instandhaltungen und Investitionen.