Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.