Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder durch den Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.