Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (auch Pressesprecher), dem Stellvertretenden Vorsitzenden (auch Schriftführer) und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass er bei der Annahme von Zuwendungen unter Lebenden oder von Todes wegen, die mit der Übernahme von Verpflichtungen verbunden sind oder bei der Aufnahme von Darlehen mit einem Wert von über 2.500,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.