Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertr. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftsführer und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.