Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertrertungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 250,00 EUR der Zustimmung des Gesamtvorstandes bedarf