Der Vorstand im Sinne des § 26 besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Rechtsgeschäfte ab einen Geschäftswert von 1.000,00 EUR bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Mitgliederversammlung.