Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus höchstens vier Mitgliedern, darunter der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertrende Vorsitzende.