Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.