Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsident, dem Vizepräsident, dem Schatzmeister und dem Mitglied für Umwelt- und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Präsident oder der Vizepräsident.