Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten und drei Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise erweitert, als dass bei Bankgeschäften der Verein von jeweils einem Vorstandsmitglied vertreten wird.