Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern, stets aber einer ungeraden Zahl von Mitgliedern. Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.