| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte zum Erwerb, zur Pacht oder zum Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 500,00 Euro nur verbindlich sind, wenn hierzu die Zustimmung der Mitgliederversammlung vorliegt. |