Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 5 Vereinsmitgliedern: dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Protokollführer sowie Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende gemeinsam vertreten.