Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird durch die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 5.000,00 EUR und zu Rechtsgeschäften über Grundstücke und grundstücksgleichen Rechten der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.