Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Kassenwart, zwei Notenwarte sowie dem Fahnenbegleiter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, wobei einer von ihnen der erste Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muss. Zur Verfügung über Grundstücke und zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 25.000,00 € verpflichten, ist der Beschluss der Mehrheit der Mitgliederversammlung notwendig.