Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem 1. Stellvertretenden Präsidenten, dem Kassierer und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.