Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, den vier stellvertretenden Präsidenten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten allein oder durch zwei stellvertretende Präsidenten gemeinsam oder durch einen stellvertretenden Präsidenten gemeinsam mit dem Schatzmeister vertreten.