Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 3 und höchstens 7 Vorstandsmitgliedern; darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer, der Schatzmeister, der Sport- und Jugendwart, der Hafenwart und der Kulturobmann.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.