Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus höchstens drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 2.500,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.