Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus vier, höchstens sieben Mitgliedern; darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten; darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.