Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist insofern beschränkt, als bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1000,- Euro die vorherige Zustimmung durch einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder einzuholen ist.