Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.