Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder dem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 5.000,00 EUR, die nicht im beschlossenen Haushaltsplan vorgesehen sind, der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.