Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem stellvertretenden Kassierer, dem Schriftführer, dem stellvertretenden Schriftführer, dem pädagogischen Leiter und dem Leiter für Ausbildungswesen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.