Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden oder den Schatzmeister gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.