Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer, dem Verantwortlichen für Ökologie und Umweltschutz oder weitere Fachberater.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter stets der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.