Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, dem Sportleiter, dem Jugendleiter, dem Kommandeur, dem Schießwart und im Bedarfsfall aus maximal 2 Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten, den Vizepräsidenten und den Schatzmeister, jedoch mindestens zwei der Genannten gemeinsam oder einem der drei Vorgenannten gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.