Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit dem Stellvertretenden Vorsitzenden oder durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.