Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 2.000,00 EUR belasten, bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Das Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten im Rahmen des Haushaltsplanes erfordert die Unterschrift von mindestens zwei geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern.