Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer und dem stellvertretenden Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden jeweils gemeinschaftlich mit dem Kassierer bzw. dem stellvertretenden Kassierer vertreten.