Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Vertreter des Vorsitzenden (Schriftführer) und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Vertreter des Vorsitzenden.