Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Verträge des Vereins mit Mitgliedern des Vorstandes und deren Angehörigen bedürfen der Zustimmung und Genehmigung der Mitgliederversammlung. Die Zustimmung erfolgt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.