Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Geschäftsführer ist als besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für folgende Aufgabenbereiche bestellt: Unterschrifts- und Verhandlungsbefugnisse im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftsbereiche: z.B. Vertragsabschlüsse von Geschäfts- und Leistungsbeziehungen sowie Miet-, Pacht- und Kaufverträgen, Vorbereitung und Umsetzung von Disziplinarmaßnahmen, Personaleinstellungen und Kündigungen entsprechend der Geschäftsordnung, Bewirtschaftung, finanzielle Absicherung, Finanzcontrolling, Entwicklung und Einführung von Lohnsystemen. Darüber hinaus ist er zum Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftsbereiche berechtigt.