| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Sportwart und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen mit einem Gesamtwert von mehr als 500,00 DM verpflichten, bedürfen des Beschlusses des Vorstandes. |