Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus einem oder drei Mitgliedern. Bei Vorhandensein von drei Mitgliedern besteht der Vorstand aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 10.000,00 EUR sowie zum An- und Verkauf und zur Belastung von Grundbesitz der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedarf.