Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem 1. Stellvertretenden Vorsitzenden und dem 2. Sellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für Ausgaben über 5.000,00 EUR jährlich, die nicht im beschlossenen Haushaltsplan vorgesehen sind, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.