Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder einem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister oder dem Schriftführer vertreten.