Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Arbeits- und Kreditverträgen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.