Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Energiebeauftragten, dem Sicherheitsbeauftragten, dem Verantwortlichen für Gemeinschaftsarbeit und dem Verantwortlichen für das Gemeinschaftseigentum.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.