Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer, dem Verantwortlichen für Ökologie und Gartenfachberatung. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter immer der Vorsitzende oder der Stellvertreter, vertreten.