Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden und dem Kassenwart. Ist der Kassenwart auch Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden ist der Sportwart ebenfalls vertretungsberechtigt. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 5.000 EUR
der Zustimmung aller Vorstandsmitglieder (§ 7.1) und bei
einem Geschäftswert von über 10.000 EUR zusätzlich der
Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.