Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird vertreten durch jeweils 2 Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 300,00 EUR der Zustimmung des Vorstandes bedarf.