Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, 2 stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Rendant. Der Verein wird vertreten durch je 2 Vorstandsmitglieder, von denen einer Vorsitzender sein muss. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 10.000,00 EUR der Zustimmung der Generalversammlung bedarf.