| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 3 und höchstens 5 Mitgliedern; darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |