Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch einen Stellvertreter gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied.